Chancengleichheit
Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit
Zu den Leitlinien der Berufsakademie Lüneburg gehört auch, Benachteiligungen im Rahmen der Möglichkeiten zu verhindern bzw. ihnen entgegenzuwirken.
Dies kann einerseits eine Ungleichbehandlung von Menschen im Vergleich zu anderen Geschlechtern betreffen und andererseits Studierende, die auf Grund ihrer persönlichen Situation (z. B. Erziehende, Studierende mit Migrationshintergrund) in die Gefahr kommen, nicht die gleichen Chancen zu erhalten wie ihre Kommilitonen. Neben dem regulären Beratungsangebot der Dozenten und Dozentinnen sorgen die Geschäfts- und Studienleitung dafür, dass Personen mit besonderen Belastungen insofern unterstützt werden, als ihnen beispielsweise in größerem Umfang die Möglichkeit individueller Terminabsprachen (z. B. für spezielle Beratungsgespräche oder separate Prüfungen) oder besonderer Fristen eingeräumt werden.
Dass ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung der Geschlechtergerechtigkeit gerichtet wird, zeigt sich auch darin, dass die Studierendenzahlen und die Prüfungsergebnisse geschlechtsspezifisch erfasst werden, so dass Auffälligkeiten im Hinblick auf ein Ungleichgewicht bei den Studierendenzahlen oder bei Notenverteilungen zeitnah erkannt, mögliche Gründe analysiert und Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen werden können.
Besondere Belastungen bei Studierenden mit Migrationshintergrund und bei erziehenden Studierenden werden entsprechend berücksichtigt.
Studienberatung
Die Dozenten, Dozentinnen und Studienleiter stehen für eine fachliche und darüber hinaus die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle für eine überfachliche Beratung gern zur Verfügung.
Konkret unterstützen wir Sie durch folgende Angebote:
- Zu Beginn des Studiums werden Sie in einer gesonderten Einführungsveranstaltung inhaltlich und organisatorisch auf das Studium vorbereitet.
- Die Dozenten und Dozentinnen unterstützen Sie durch persönliche Beratungen und sind darüber hinaus telefonisch, per E-Mail oder Fax zu erreichen. Die Kontaktdaten erhalten Sie im Online Campus. Drüber hinaus können Sie die Dozenten und Dozentinnen vor und nach Veranstaltungen bei individuellen Belangen ansprechen.
- Sie können Ihre Belange über die Studierendenvertreter*innen in die Sitzungen des Kuratoriums, der Fachkommission, des Qualitätszirkels und in Gespräche mit Studienleiter und Geschäftsführer einbringen.
- Vor dem Beginn des Hauptstudiums werden Sie hinsichtlich Ihrer Wahlmöglichkeiten im Studium informiert.
- Die Geschäftsstelle ist montags bis freitags in der Zeit von 09:00 – 14:00 Uhr und nach Vereinbarung für Sie geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist in den genannten Zeiten nicht notwendig. Gern können Sie mit uns einen Beratungstermin außerhalb der genannten Öffnungszeiten absprechen. Sie erreichen uns per E-Mail (info@vwa-lueneburg.de) oder per Telefon (04131 34 696).
Individuelle Beratung, Betreuung und Informationen
Die Berufsakademie Lüneburg bietet den Studierenden im Bedarfsfall verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei individuellen Problemen an und möchte die Studierenden ausdrücklich ermuntern, diese Unterstützung auch in Anspruch zu nehmen.
In Fällen, in denen die Berufsakademie nicht weiterhelfen kann, stellt sie Kontakt zu einer weiterführenden Beratung her.
Wer sind meine ersten Ansprechpartner?
Sie können folgende Personen jederzeit ansprechen und um ein Einzelgespräch bitte:
Dr. Dirk Nissen (Geschäftsführer)
Christoph Kusche (Studienbeauftragter Soziale Arbeit)
Prof. Dr. Egbert Kahle (Studienleiter)
die Studiengangs-Betreuerinnen
und selbstverständlich auch die hauptamtlichen Dozenten und Dozentinnen.
Im Bedarfsfall werden nach Absprache mit der oder dem Studierenden weitere Expertinnen
oder Experten hinzugezogen.
Bei welchen individuellen Problemen kann die Berufsakademie helfen bzw. unterstützen? (Beispiele)
- Ich habe Probleme mit der Bewältigung des Lernpensums
- Ich habe Probleme, mir die Zeit für das Studium richtig einzuteilen
- Ich habe Sorge, durch längere Krankheit, den Anschluss im Studium zu verpassen
- Ich habe das Gefühl, dass die zeitliche Belastung für das duale Studium mein Privatleben sehr stark beeinflusst
- Ich habe persönliche Problem, die das Studium nachhaltig beeinträchtigen
- Ich habe Probleme mit Akteuren in meinem Ausbildungsbetrieb
- Mir fehlt die Unterstützung in meinem Ausbildungsbetrieb
- Es fällt mir schwer, in der Berufspraxis erlebtes zu verarbeiten
- Ich habe Prüfungsangst
- Ich habe Probleme in meiner Studiengruppe
- …
Was sollte ich tun, um die Unterstützung der Akademie in Anspruch zu nehmen?
Die oben aufgeführten Punkte zeigen Beispiele für mögliche individuelle Probleme, bei
denen die Akademie ein persönliches und vertrauliches Gespräch anbietet und die
Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner benennt, die oder der weiterhelfen kann. Die
Akademie verfügt über Kontakte zu Expertinnen und Experten bei denen Studierende mit
besonderen und/oder akuten Problemlagen eine erste (Akut-)Beratungen in Anspruch
nehmen können.
Wer übernimmt eventuell anfallende Kosten?
Im Bedarfsfall wird die Akademie anbieten, die Kosten für eine Erstberatung zu übernehmen.
Hierrüber bedarf es vorab einer Absprache mit der Geschäftsführung der Berufsakademie
Lüneburg. Sollte eine Beratung/Betreuung bzw. Begleitung längerfristiger Natur sein, kann
die Akademie die Kosten nicht tragen, berät aber darüber, was in solchen Fällen möglich ist,
und gibt Tipps und Anregungen.
Nachteilsausgleich
Was bedeutet Nachteilsausgleich und wer kann diesen in Anspruch nehmen?
Studierenden mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen darf bei Prüfungen und bei Leistungsermittlungen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung kein Nachteil entstehen. Jedoch dürfen die fachlichen Anforderungen nicht geringer bemessen werden.
Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs sollte die Studentin/ der Student die Geschäftsführung über die Behinderung oder Beeinträchtigung informieren. Zusammen mit der oder dem Betroffenen wird dann eine passende Regelung abgestimmt und die Lehrenden werden von den Regelungen in Kenntnis gesetzt. Auch andere persönliche und/oder familiäre Gründe, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Studiums führen, können die Gewährung eines Nachteilsausgleichs erforderlich machen. In solchen Fällen sind die/der Betroffene, der Ausbildungsbetrieb und die Berufsakademie gemeinsam gefordert, eine passende Regelung zu finden.
Folgende Regelungen zum Nachteilsausgleich sind in den Bestimmungen und Ordnungen der Berufsakademie Lüneburg zu finden:
Im § 8 Absatz 6 der Prüfungsordnung des Studiengangs Soziale Arbeit steht: „Der Prüfungsausschuss ermöglicht im Rahmen eines Nachteilsausgleichs Studierenden, die eine Behinderung oder länger andauernde Erkrankung durch amts- oder fachärztliches Attest nachweisen, Prüfungsleistungen in gleichwertiger anderer Form, zu anderen Terminen oder innerhalb anderer Fristen zu erbringen.“
Im Akkreditierungsantrag zum Studiengang Soziale Arbeit steht unter dem Punkt Studierbarkeit folgendes: „Auf die Belange von Menschen mit Behinderungen wird von Seiten der Akademie wie folgt Rücksicht genommen: Soweit eine Behinderung zu einer Einschränkung bei der Absolvierung von Prüfungen führt, wird ihr auf Antrag durch die Gestaltung anderer Prüfungsformen als im Modul üblicherweise vorgesehen oder durch verlängerte Bearbeitungszeit Rechnung getragen. Betroffene Studierende werden auf diese Möglichkeit hingewiesen und zur Antragstellung ermutigt.“
Die Berufsakademie kann Ihnen nicht versprechen, Ihre Probleme zu lösen. Sie verspricht Ihnen aber, nach besten Kräften dabei zu helfen, einen Lösungsweg zu finden.